Zum OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer VR-Bank NordRhön eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

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    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Banking per Software

    Bankgeschäfts mittels EBICS

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

     BusinessKonto SBusinessKonto MBusinessKonto L
    Kontoführung im Monat6,90 €14,90 €34,90 €


    Bargeld (pro Vorgang)

    Ein- und Auszahlungen (girocard) am bankeigenen Automaten/BankCard ServiceNetz

    Bargeldauszahlung am Schalter

    Bargeldeinzahlungen am Schalter/Münzgeld

    Auszahlung Münzgeld je Rolle

     

    0,55 €

    4,00 €

    4,00 €

    0,60 €

     

    0,25€

    4,00 €

    4,00 €

    0,60 €

     

    0,15 €

    4,00 €

    4,00 €

    0,60 €

    Zahlungen (je  Auftrag/Ausführung)

    Überweisungen beleglos (OnlineBanking, Mobile Banking)

    Überweisungen am Service-Terminal

    Echtzeitüberweisungen beleglos

    Beleghafte Buchungen

    Formlose und telefonische Buchungen

    Gutschriften einer Überweisung, Belastung einer Lastschrift, Scheckbelastung

    Lastschrifteinzug (Gutschrift)

    Scheckeinreichung (Gutschrift)

     

    0,55 €1

    0,55 €

    0,55 €1

    2,00 €1

    4,00 €

    0,55 €

    0,55 €1

    4,00 €1

     

    0,25 €1

    0,25 €

    0,25 €1

    2,00 €1

    4,00 €

    0,25 €

    0,25 €1

    4,00 €1

     

    0,15 €2

    0,15 €

    0,15 €2

    2,00 €2

    4,00 €

    0,15 €

    0,15 €2

    4,00 €2

    Daueraufträge

    Online einrichten, ändern, aussetzten

    Einrichtung und Änderung durch Bankmitarbeiter bzw. KDC

    Ausführung je Auftrag

     

    frei

    4,00 €

    0,55 €1

     

    frei

    4,00 €

    0,25 €1

     

    frei

    4,00 €

    0,15 €2

     

    Debitkarten

    Ausgabe einer Debitkarte (pro girocard, Jahrespreis)

    Ausgabe einer digitalen Debitkarte (pro girocard, Jahrespreis)

     

    15,00 €

    6,00 €

     

    15,00 €

    6,00 €

     

    15,00 €

    6,00 €

    Kreditkarten

    BusinessCard Classic (Jahrespreis)

    BusinessCard Gold (Jahrespreis)

     

    40,00 €3

    105,00 €3

     

    40,00 €3

    105,00 €3

     

    40,00 €3

    105,00 €3

    Kartenterminalzahlungen

    Einzug Händlerterminal

     

    0,55 €1

     

    0,25 €1

     

    0,15 €1

    Kontoauszüge4

    Elektronischer Kontoauszug, Postversand

    Kontoauszugsdrucker je Abruf (max. à 10 Blatt)

     

    frei5

    0,50 €

     

    frei5

    0,50 €

     

    frei5

    0,50 €

    Erläuterungen

    1Buchungsposten - zusätzlich Arbeitsposten je 0,20 €.
    2Buchungsposten - zusätzlich Arbeitsposten je 0,10 €.
    3Ab einem Umsatz von 7.001 € pro Kartenlaufzeitjahr reduziert sich die Gebühr um 50 %. Ab einem Umsatz von 14.001 € pro Kartenlaufzeitjahr reduziert sich die Gebühr auf 0,00 €.
    4Der Rechnungsabschluss und die Bereitstellung der Kontoauszüge im elektronischen Postfach sind kostenfrei.
    5Postversand zuzüglich Porto.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre VR-Bank NordRhön eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR-Bank NordRhön eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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