Sie selbst verfügen, wer nach Ihrem Tod erben soll.
Das Erbrecht ist in Deutschland im Grundgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Dadurch wird sichergestellt, dass beim Tod automatisch erbrechtliche Regelungen greifen. Die gesetzliche Erbfolge legt zum Beispiel fest, welche Person oder welcher Personenkreis Erbe wird. Entsprechen diese gesetzlichen Regelungen aber immer auch dem Wunsch des Verstorbenen? Dies darf bezweifelt werden!
Mal ehrlich, wer denkt schon gerne über seinen eigenen Tod nach. Da gibt es wirklich schönere Themen. Auf der anderen Seite steht fest, dass der Tod irgendwann eintreten wird. Besonders im Interesse Ihrer Familie sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigen.
Die Erbschaftssteuer spielte früher nur bei wirklich reichen Familien eine Rolle. Durch mehrere Gesetzesreformen und eine geringere Zahl der Nachkommen bittet der Staat heute schneller zur Kasse. Auch dieses Thema sollten Sie bei Ihren Überlegungen berücksichtigen.
Durch ein Testament können eine Vielzahl von Regelungen so getroffen werden, dass Sie Ihrem Willen entsprechen. So können Sie bereits zu Lebzeiten dafür Sorge tragen, dass nach Ihrem Tod alles so läuft, wie Sie es sich wünschen:
- Wie möchte ich mein Vermögen auf die Erben aufteilen?
- Wie stelle ich sicher, dass mein Lebenspartner im gemeinsamen Haus bleiben kann?
- Was passiert, wenn ich versterbe und meine Kinder noch minderjährig sind?
- Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen geeigneten Steuerfachmann, Fachanwalt oder Notar für die steuerliche und rechtliche Beratung zu finden.