Das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben!
GenerationenBeratung
Nur wer rechtzeitig vorsorgt, kann sein Vermögen sichern und wieder zielgerichtet anlegen.
GenerationenBeratung beantwortet Ihre Fragen zu:
- Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
- Patientenverfügung
- Zeit der Pflege, Elternunterhalt
- Testament
Das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben
Ihr Nutzen
- Vorsorge ist die beste Fürsorge!
- Alle Themen werden strukturiert und verständlich besprochen.
- Die Handlungsempfehlungen werden auf Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche individuell erarbeitet.
- Wir nehmen Sie an die Hand und begleiten bei der Umsetzung Ihrer Wünsche.
- Sie erhalten einen "Notfallordner", in dem Ihre wichtigen Dokumente und Übersichten enthalten sind.
- Falls notwendig, können wir auf unser funktionierendes Netzwerk (Notare, Steuerberater, Fachanwälte) zurückgreifen.
Ihre Investition
- Zwei Stunden Zeit.
- Ihr persönliches Konzept GenerationenBeratung erhalten Sie für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 250,00 Euro.
- Für unsere Mitglieder berechnen wir eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 200,00 Euro.
Wir schaffen Transparenz, Klarheit und Sicherheit
Unsere GenerationenBerater sind für Sie da!
Die individuelle Beratung und Betreuung unserer Kunden hat für uns als Genossenschaftsbank traditionell einen hohen Stellenwert.
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf. Vier Kundenbetreuer unserer Bank sind zertifizierte GenerationenBerater IHK. So können wir Ihnen diese qualitativ hochwertige Beratungsleistung flächendeckend in unserem Geschäftsgebiet anbieten.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. Bitte sprechen Sie uns an!
Vollmacht / Verfügung
Mit einer Unterschrift legen Sie fest, wer Sie betreuen soll.
Es kann für jeden von uns Situationen geben, in dem er seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann. Gründe dafür können zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit sein. Diese nicht vorhersehbaren Ereignisse treffen täglich viele Menschen und das unabhängig von ihrem Alter.
Viele von uns denken, dass sich Ehepartner in allen Angelegenheiten gegenseitig vertreten können. Das ist in der Praxis nicht der Fall!
Wer es versäumt, rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung einzuräumen, läuft Gefahr, dass ein Fremder plötzlich ganz private Angelegenheiten regelt.
Mit einer einzigen Unterschrift kann man eine Vertrauensperson beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten und so weiter bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen.
So können Sie sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird!
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Patientenverfügung
Sie bestimmen über Ihre Gesundheit.
Unser wichtigstes Gut ist die eigene Gesundheit. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird durch repräsentative Meinungsumfragen immer wieder eindrucksvoll bestätigt. Wichtige Entscheidungen, die die eigene Gesundheit betreffen, werden meist sehr überlegt und besonnen getroffen.
Was passiert aber, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern? Dann werden die Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen behandeln. In solchen Situationen werden regelmäßig auch die Angehörigen mit in die Entscheidungsfindung einbezogen. Viele sind mit dieser Situation überfordert und wissen nicht, welche Entscheidung im Sinne ihres Angehörigen die richtige ist.
Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig und in Ruhe Gedanken machen, wie Sie zum Beispiel über die folgenden Themen denken:
- Lebenserhaltende oder –verkürzende Maßnahmen
- Organspende
- Sterbebegleitung
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihren medizinischen Willen für die Zeit festzulegen, in der Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Zeit der Pflege
Sie regeln die Finanzen, falls der Pflegefall eintritt.
Das Thema Pflegeversicherung bewegt die öffentliche Diskussion seit Jahren. In letzter Zeit sind die gesetzlichen Regelungen zum Elternunterhalt in den Mittelpunkt gerückt. Was Viele nicht wissen: Unter gewissen Umständen müssen sie sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen.
Der Finanzbedarf für die Pflegekosten ist enorm. Zwei Jahre Pflege kosten einen Mittelklassewagen – 10 Jahre Pflege ein Einfamilienhaus.
Die durchschnittliche Pflegezeit liegt bei ca. sechs bis acht Jahren und steigt regelmäßig weiter. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Eheleuten mindestens ein Pflegefall eintritt, liegt statistisch bei 80 %.
Beim Thema Pflege geht es um zwei zentrale Punkte:
1. Wie stellen Sie sich die Pflegesituation vor?
- Häusliche Pflege durch Angehörige
- Häusliche Pflege mit Unterstützung durch Pflegekräfte
- Pflege in einer Pflegeeinrichtung
2. Wie soll die Zeit der Pflege finanziert werden?
- Welcher Anspruch besteht aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
- Welche Vermögenswerte sollen für die Pflege eingesetzt werden?
- Welche Möglichkeiten bieten private Pflegeversicherungen?
Wer sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege beschäftigt, kann alles in seinem Sinne regeln, ohne den Kindern und Angehörigen später „zur Last zu fallen“.
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Testament
Sie selbst verfügen, wer nach Ihrem Tod erben soll.
Das Erbrecht ist in Deutschland im Grundgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Dadurch wird sichergestellt, dass beim Tod automatisch erbrechtliche Regelungen greifen. Die gesetzliche Erbfolge legt zum Beispiel fest, welche Person oder welcher Personenkreis Erbe wird. Entsprechen diese gesetzlichen Regelungen aber immer auch dem Wunsch des Verstorbenen? Dies darf bezweifelt werden!
Mal ehrlich, wer denkt schon gerne über seinen eigenen Tod nach. Da gibt es wirklich schönere Themen. Auf der anderen Seite steht fest, dass der Tod irgendwann eintreten wird. Besonders im Interesse Ihrer Familie sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigen.
Die Erbschaftssteuer spielte früher nur bei wirklich reichen Familien eine Rolle. Durch mehrere Gesetzesreformen und eine geringere Zahl der Nachkommen bittet der Staat heute schneller zur Kasse. Auch dieses Thema sollten Sie bei Ihren Überlegungen berücksichtigen.
Durch ein Testament können eine Vielzahl von Regelungen so getroffen werden, dass Sie Ihrem Willen entsprechen. So können Sie bereits zu Lebzeiten dafür Sorge tragen, dass nach Ihrem Tod alles so läuft, wie Sie es sich wünschen:
- Wie möchte ich mein Vermögen auf die Erben aufteilen?
- Wie stelle ich sicher, dass mein Lebenspartner im gemeinsamen Haus bleiben kann?
- Was passiert, wenn ich versterbe und meine Kinder noch minderjährig sind?
- Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?
Die GenerationenBeratung der VR-Bank NordRhön eG gibt Antworten und zeigt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen geeigneten Steuerfachmann, Fachanwalt oder Notar für die steuerliche und rechtliche Beratung zu finden.