Im Rahmen von den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankrechnerschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 2048 Bit zwingend erforderlich.
In diesem Zusammenhang müssen Sie keine Änderungen an den Schlüsseln zur Verschlüsselung, Authentifikation und bankfachlicher EU für Ihre Einreichungen vornehmen. Diese Schlüssel (Kunde an Bank) können unverändert bis auf weiteres von Ihnen verwendet werden.
Was ist zu beachten?
Die Umstellung auf den Bankschlüssel mit einer Schlüssellänge von 2.048 findet am Wochenende 10./11.07.2021 statt. Ab dem 11.07.2021 ist eine Übertragung mit dem alten Bankschlüssel und einer Schlüssellänge von 1.024 Bit nicht mehr möglich.
Eine Einreichung über den alten Bankschlüssel ist nach dem genannten Datum nicht mehr möglich, da die Schlüssel nicht mehr mit dem neu am Bankensystem hinterlegten Schlüssel (2.048 Bit) übereinstimmen.